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Trichinenuntersuchung
Verantwortung beginnt bei der Jagd – Wildfleisch mit höchstem Anspruch an Hygiene
Wildfleisch ist ein hochwertiges, natürliches Lebensmittel. Mit der Gewinnung von Wildbret übernehmen Jägerinnen und Jäger zugleich eine besondere Verantwortung: für einen waidgerechten Umgang mit dem Wild, für die Qualität des Lebensmittels und vor allem für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Verantwortung für hygienisch einwandfreies Wildbret beginnt bereits unmittelbar nach der Erlegung. Eine fachgerechte Versorgung des Wildes, sauberes Arbeiten, die Einhaltung der Kühlkette und eine hygienische Lagerung sind wesentliche Voraussetzungen für eine sichere und hochwertige Vermarktung von Wildfleisch.
Sorgfalt von der Erlegung bis zum Verbraucher
Jägerinnen und Jäger leisten mit ihrer Fachkenntnis einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelhygiene. Wildbret wird mit großer Sorgfalt untersucht und verarbeitet. Auffälligkeiten am erlegten Wild werden erkannt und entsprechend berücksichtigt. Dabei gilt: Nur einwandfreies Wildbret soll als Lebensmittel in den Verkehr gelangen.
Besondere Bedeutung hat die vorgeschriebene Beprobung von Wildschweinen auf Trichinen. Die Untersuchung dient dem Schutz der Verbraucher und ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensmittelhygiene. Wildschweinfleisch darf erst entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach einem unauffälligen Untersuchungsergebnis für den menschlichen Verzehr freigegeben bzw. abgegeben werden. Die Pflicht zur Trichinenuntersuchung gilt nicht nur für Wildschweine, sondern für jede Art von Allesfresser, die zur Lebensmittelgewinnung vorgesehen sind.
Qualität braucht Verantwortung
Hygiene ist keine einzelne Maßnahme, sondern eine Verantwortungskette, die bei der Erlegung beginnt und bis zur Abgabe des Wildbrets reicht. Durch sachgerechte Versorgung, geeignete Kühlung, sorgfältige Verarbeitung und die vorgeschriebenen Untersuchungen tragen Jägerinnen und Jäger dazu bei, dass Wildfleisch sicher, hochwertig und vertrauenswürdig auf den Teller kommt.
Die Jägervereinigung unterstützt ihre Mitglieder dabei, die Anforderungen an Wildbrethygiene und Beprobung sicher umzusetzen. Denn verantwortungsvolle Jagd bedeutet auch, Verantwortung für das Lebensmittel Wildbret und damit für die Menschen zu übernehmen, die es genießen.
Was genau versteht man unter einer Trichinenprobe?
Eine Trichinenprobe ist eine amtlich vorgeschriebene Fleischuntersuchung bei Wildschweinen, Dachsen oder anderem empfänglichen Wild, um den Parasiten Trichinella spiralis auszuschließen. Das Inverkehrbringen von Wildfleisch vor Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses ist gesetzlich verboten. Wird die Beprobung unterlassen, ist dies keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
Wichtige Details zur Entnahme und Abgabe
- Probenmaterial: Benötigt werden mindestens 10 Gramm frisches Muskelfleisch aus dem Zwerchfellpfeiler.
- Zustand: Die Probe muss frei von Verunreinigungen, Fett, Sehnen und Schwarte sein.
- Begleitpapiere: Der Probe ist zwingend der ausgefüllte Wildursprungsschein samt Nummer der Wildmarke beizulegen.
- Die Probe ist so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum erlegten Stück jederzeit gewährleistet ist. Hierzu sind insbesondere die vorgeschriebenen Angaben zum Tier, zum Erleger bzw. zur verantwortlichen Person sowie zum Erlegungsort und -datum zu beachten.
- Berechtigung: Die Entnahme darf nur durch amtliches Fleischbeschaupersonal oder speziell geschulte und anerkannte Jagdausübungsberechtigte erfolgen.
Wichtig: Fleisch erst nach Freigabe verwenden
Das Wildschwein bzw. das daraus gewonnene Fleisch darf erst nach Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses für den menschlichen Verzehr abgegeben oder verwendet werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses ist sicherzustellen, dass das Fleisch eindeutig zugeordnet und nicht in Verkehr gebracht wird.
Abgabe der Probe
Die entnommene Probe ist unverzüglich und entsprechend den Vorgaben der zuständigen Untersuchungsstelle einzureichen. Für den Bereich der Jägervereinigung Kreisgruppe Schwabach-Roth e. V. kann die Probe beim Veterinäramt (bitte telefonisch vorabinformieren) oder in der Praxis Wagner in Leuzdorf abgegeben werden. Beprobt wird jeweils am Montag und Freitag.
Die Proben müssen an den jeweiligen Tagen bis spätestens 9.30 Uhr abgegeben werden. In der Annahmestelle des Veterinäramtes im Landratsamt Roth werden die Trichinenproben montags um 6 Uhr sowie mittwochs um 16 Uhr zur Beprobung abgeholt.
Für die Untersuchung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 € erhoben.
Ansprechpartner
Für Rückfragen steht das Veterinäramt telefonisch unter der Nummer (09171) 81 1650 sowie per Mail (veterinaerwesen@landratsamt-roth.de) zur Verfügung.